Rechtsprechung
VG Hamburg, 14.01.2022 - 17 E 151/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung)
Eilantrag gegen Verbot einer Versammlung gegen Corona-Maßnahmen in der Hamburger Innenstadt am 15. Januar 2022 erfolglos
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung)
Eilantrag gegen Verbot einer Versammlung gegen Corona-Maßnahmen in der Hamburger Innenstadt am 15. Januar 2022 erfolglos
- juraforum.de (Kurzinformation)
Maskenverweigerer-Demo gestoppt
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.01.2022 - 7 B 10005/22
Eilantrag gegen Verbot von "Montagsspaziergängen" im Landkreis Südliche …
Auszug aus VG Hamburg, 14.01.2022 - 17 E 151/22
Allerdings rechtfertigen diese Erkenntnisse auch die Annahme, dass große Menschenansammlungen, insbesondere wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden und keine Mund-Nase-Bedeckung getragen wird, ein erhöhtes Risiko für Infektionen auch im Freien bergen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 3.1.2022, 7 B 10005/22, juris Rn. 13 - 14).Insbesondere ist es zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit durch ein Versammlungsverbot auch nicht geboten, erneute Verstöße gegen Auflagen zur Maskenpflicht oder Abstandsgebote bei weiteren Versammlungen abzuwarten, womit bestehende Infektionsrisiken zudem schon eingetreten sind, und dann gegebenenfalls die Versammlung aufzulösen, wenn solche Verstöße - wie hier - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 3.1.2022, 7 B 10005/22, juris Rn. 13 - 14).
- VG Hamburg, 28.01.2022 - 9 E 356/22
Erfolgloser Eilantrag gegen die aufgrund befürchteter Verstöße gegen die …
Eine gleichartige Stellungnahme war bereits die Grundlage einer Untersagungsverfügung zu einem geplanten Aufzug ähnlichen Umfanges am 15. Januar 2022, die Gegenstand des Beschlusses vom 14. Januar 2022 im Verfahren 17 E 151/22 (n.v.) war.Zur Geeignetheit der Untersagungsverfügung betreffend den geplanten Aufzug am 15. Januar 2022 hatte die Kammer 17 des Gerichts im Beschluss vom 14. Januar 2022 (17 E 151/22) ausgeführt: "Die Untersagung ist auch geeignet.
dd) Auch hinsichtlich der Angemessenheit kann die Kammer auf die Ausführungen der Kammer 17 in dem Beschluss vom 14. Januar 2022 zum Verfahren 17 E 151/22 Bezug nehmen:.